Heimentgelte

Im Hermann- Keiner- Haus stehen 12 Doppelzimmer und 64 Einzelappartements zur Verfügung. In den Einzelzimmern können eigene Möbel mit Ausnahme von Bett und Nachttisch mitgebracht werden; in den Doppelzimmern lediglich ein kleineres Möbelstück zum Beispiel ein Sessel und ein Tisch. Alle Zimmer sind mit Telefon und Fernsehanschluss ausgestattet.
Vor dem Einzug eines neuen Bewohners sind verschiedene Formalitäten zu beachten:
Wird eine Heimaufnahme notwendig, ist unverzüglich bei der zuständigen Pflegekasse die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu beantragen. Neben der Feststellung der Pflegestufe ist auch die Heimnotwendigkeit zu bestätigen. Nur in diesem Fall ist der zuständige Sozialhilfeträger bereit, nicht gedeckte Heimkosten zu übernehmen.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt in der Regel in der eigenen Häuslichkeit. Befindet sich der Aufnahmesuchende im Krankenhaus oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, ist der zuständige Sozialdienst bereit, bei der Erledigung der Formalitäten behilflich zu sein.
Liegt eine Einstufung bzw. ein Bescheid der Pflegekasse zum Zeitpunkt der Heimaufnahme nicht vor, erfolgt seitens des Heimes eine vorläufige Zuordnung zu einer der vier Vergütungs- bzw. Pflegeklassen.
| Pflegeklasse | 0 | 1 | 2 | 3 |
| Leistung Pflegekasse monatlich | 0,- € | 1023,- € | 1279,- € | 1510,- € |
| pflegebedingter Aufwand | 29, 41 € | 44, 86 € | 64, 24 € | 84, 31 € |
| Unterkunft | 16, 81 € | 16, 81 € | 16, 81 € | 16, 81 € |
| Verpflegung | 12, 95 € | 12, 95 € | 12, 95 € | 12, 95 € |
| Investitions-Kostenanteil kalendertäglich | 9, 95 €* | 9, 95 €* | 9, 95 €* | 9, 95 €* |
| Kalender-täglicher Betrag gesamt | 69, 12 € | 84, 57 € | 103, 95 € | 124, 02 € |
Der Investitionskostenanteil gilt ab 01.02.11 in der ausgewiesenen Höhe so lange, bis ein neuer fest gesetzt wird. Wird ein Einzelzimmer bewohnt, ist kalendertäglich ein Zuschlag von 1,12 Euro zu zahlen.
Im Heimvertrag wird unter anderem geregelt, welche Leistungen mit dem Heimentgelt abgegolten sind, dazu gehören:
- Nutzung des Appartements und der Gemeinschaftsräume.
- Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eine Zwischenmahlzeit.
- Mittags wahlweise Vollkost, Schonkost, vegetarische Kost sowie eine ausreichende Grundversorgung mit Getränken.
- Regelmäßige Reinigung des Appartements.
- Reinigung von persönlicher Wäsche und herkömmlich waschbarer Oberbekleidung (maschinenwaschbarer Wäsche).
- Betreuung / -Beratung durch den hauseigenen Sozialdienst.
- Vermittlung der allgemeinen ärztlichen Betreuung (freie Arztwahl).
- Kulturelle Angebote wie Konzerte, Vorträge, Benutzung der Bibliothek, Teilnahme an hausinternen künstlerischen Kursen..
- Angebote in künstlerischer Therapie im Rahmen des gruppenübergreifenden Sozialdienstes (Malen - Beschäftigen - Musizieren)..
- Sofern ein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht, kann dieses auf Wunsch durch uns beantragt werden.
Im Heimentgelt sind nicht enthalten:
- Die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bzw. die Vermögensverwaltung.
- Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz BGB.
- Die mit der Nutzung eines Fernsprechanschlusses verbundenen Gebühren (Anschluss-, monatliche Grundgebühr und Gebühreneinheiten) - bitte Einzelheiten erfragen -
- Die monatlichen Rundfunk- und Fernsehgebühren.
- Ärztliche Behandlungskosten, Medikamente, ärztlich verordnete Therapien, Bäder, Massagen, medizinische Fußpflege.
- Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die nach ärztlicher Feststellung wegen Behandlung einer Krankheit notwendig sind. Sie werden mit den Krankenkassen abgerechnet.
Ausdrücklich bieten wir Ihnen vor einer Heimaufnahme die persönliche Beratung an.
Ansprechpartnerin für Fragen der Heimaufnahme ist Frau
Sabine Schmitt - Roser, Pflegedienstleiterin.
Ein Gesprächstermin bedarf der vorherigen Absprache unter der Telefonnummer: (0231) 7107399 oder (0231) 71071
Anmeldungen erfolgen in der Regel schriftlich.
Dortmund, 07.03.2011
Norbert Zimmering,
Heimleiter und Geschäftsführer
