Kurzzeitpflege

Innerhalb unserer stationären Pflege bieten wir fünf Kurzzeitpflegeplätze an. Eine Buchung über längere Zeiträume ist leider nicht möglich, aber vielleicht befindet sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus, muss entlassen werden und kann noch nicht in die häusliche Umgebung zurück?
Durch die Kurzzeitpflege wird pflegebedürftigen Menschen für einen begrenzten Zeitraum pflegerische Versorgung und Begleitung in einer stationären Einrichtung ermöglicht. Es ist darüber hinaus ein Angebot zur Unterstützung der häuslichen Pflege, insbesondere dann, wenn pflegende Angehörige z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, nicht zur Verfügung stehen. Kurzzeitpflege kann auch genutzt werden im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bis häusliche Pflege möglich bzw. ausreichend ist oder bis der notwendige Heimplatz in der Dauerpflege gefunden ist. Dabei ist uns die Integration von rehabilitativen Zielen besonders wichtig. Hierzu arbeiten wir partnerschaftlich mit Ärzten und Therapeuten zusammen.
Für Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 bis 3 erstattet die Pflegekasse für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bis zu 1.510 €.
Investitionskosten für Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 bis 3 übernimmt auf Antrag der Einrichtung der zuständige Sozialhilfeträger (ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen).
Liegt eine Einstufung bzw. ein Bescheid der Pflegekasse zum Zeitpunkt des Aufenthaltes nicht vor, erfolgt eine vorläufige Zuordnung.
| Pflegeklasse | 0 | 1 | 2 | 3 |
| Leistung Pflegekasse Höchstbetrag | Keine | für 28 Tage | für 23 Tage | für 17 Tage |
| Eigenanteil | 1935, 36 € (für 28 Tage) | 833, 28 € | 684, 48 € | 505, 92 € |
| pflegebedingter Aufwand | 29, 41 € | 44, 86 € | 64, 24 € | 84, 31 € |
| Unterkunft | 16, 81 € | 16, 81 € | 16, 81 € | 16, 81 € |
| Verpflegung | 12, 95 € | 12, 95 € | 12, 95 € | 12, 95 € |
| Investitionskostenanteil kalendertäglich | 9, 95 € * | 9, 95 € * | 9, 95 € * | 9, 95 € * |
| Kalendertäglicher Betrag gesamt | 69, 12 € | 84, 57 € | 103, 95 € | 124, 02 € |
* Der Investitionskostenanteil ist bis zum 31.12.12 befristet. Er gilt über den 31.12.12 hinaus vorläufig solange weiter, bis ein neuer Satz festgesetzt worden ist. Dies wird voraussichtlich zum 1.1. 2013 sein.
Wird ein Einzelzimmer bewohnt, ist pro Aufenthaltstag ein Zuschlag von € 1,12 zu zahlen.
Wünschen der Kurzzeitpflegegast oder seine Angehörigen einen längeren Aufenthalt als die mit den Höchstleistungen der Pflegekasse kostenmässig abgedeckte Dauer, so sind die darüber hinaus entstehenden Kosten für pflegebedingten Aufwand, Unterkunft & Verpflegung und Investitionskosten selber zu tragen. Ob eine ergänzende Sozialhilfe gewährt werden kann, bedarf der vorherigen Prüfung durch das zuständige Sozialamt.
In dem abzuschließenden HEIMVERTRAG – Kurzzeitpflege - wird u.a. geregelt, welche Leistungen neben der grundpflegerischen und behandlungspflegerischen Versorgung abgegolten sind:
- Nutzung des Appartements und der Gemeinschaftsräume.
- Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eine Zwischenmahlzeit ; mittags wahlweise: Vollkost, Schonkost, vegetarische Kost sowie ausreichende Grundversorgung mit Getränken (Mineralwasser)
- Regelmäßige Reinigung des Appartements.
- Reinigung von persönlicher Wäsche und herkömmlich waschbarer Oberbekleidung (maschinenwaschbarer Wäsche).
- Betreuung / -Beratung durch den hauseigenen Sozialdienst.
- Vermittlung der allgemeinen ärztlichen Betreuung (freie Arztwahl).
- Kulturelle Angebote wie Konzerte, Vorträge, Benutzung der Bibliothek, Teilnahme an hausinternen künstlerischen Kursen..
- Angebote in künstlerischer Therapie im Rahmen des gruppenübergreifenden Sozialdienstes (Malen - Beschäftigen - Musizieren)..
Im Entgelt sind nicht enthalten:
- Die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten bzw. die Vermögensverwaltung.
- Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz BGB.
- Die mit der Nutzung eines Fernsprechanschlusses verbundenen Gebühren (Anschluss-, monatliche Grundgebühr und Gebühreneinheiten) - bitte Einzelheiten erfragen -
- Evtl. anfallende Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ärztliche Behandlungskosten, Medikamente, ärztlich verordnete Therapien, Bäder, Massagen, medizinische Fußpflege.
- Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die nach ärztlicher Feststellung wegen Behandlung einer Krankheit notwendig sind. Sie werden mit den Krankenkassen abgerechnet.
Da es sich um „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze handelt, kann eine langfristige Reservierung (z.B. im Rahmen der Urlaubspflege) in der Regel nicht erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Ansprechpartnerin für Fragen der Aufnahme ist Frau Sabine Schmitt-Roser, (Pflegedienstleiterin). Ein Gesprächstermin bedarf der vorherigen Absprache (Tel. 0231 - 7107 399)
Anmeldungen erfolgen in der Regel schriftlich.
Dortmund, 07.03.2011
Norbert Zimmering,
Heimleiter und Geschäftsführer
