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Informationen über die Anmietung einer Seniorenwohnung

 

Der Verein Pädagogisch Soziales Zentrum Dortmund e.V. hat 1977 - 130 Seniorenwohnungen errichtet. Die Seniorenwohnungen unterliegen überwiegend den Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaues. Daraus ergeben sich Einschränkungen bei der Wohnberechtigung und unterschiedliche Mieten:

 

Anzahl Größe Personen Status
59 Wohnungen 41 -45 qm 1 sozialer Wohnungsbau
46 Wohnungen 50 - 53 qm 2 sozialer Wohnungsbau

13 Wohnungen 42 - 44 qm 1 frei finanziert
4 Wohnungen 50 qm 2 frei finanziert
7 Wohnungen 66 qm 2 frei finfanziert

 

 

  • Der Mietpreis beträgt 7,16 € pro qm bei frei finanzierten Wohnungen, bei öffentlich geförderten Sozialwohnungen 4,01€
  • Bei Einzug ist eine Kaution in Höhe von  drei Monatsgrundmieten zu zahlen

 

Nebenkosten

 

Die Nebenkosten umfassen die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Aufzug, Flurreinigung, Betreuungsdienst. Sie betragen je nach Wohnungsgröße zur Zeit monatlich:

 

Betriebskosten monatliche Vorauszahlung 92,25 - 132,00€ / 2,23€ pro qm
Heizung monatliche Vorauszahlung 27,30 - 35,70€ / 0,70 pro qm
Strom monatliche Vorauszahlung 10,20 - 15,00€
Grundbeitrag des Betreuungsdienstes
( Sozialdienst, Notrufbereitschaft) 53,00€ Einzelperson
74,50€ 2-Personen Haushalt
Telefon Grundgebühr 12,75€
  für Schwerbehinderte (Bitte Kopie des Ausweises vorlegen) 10,20€
Gesprächsgebühren Telekom-Tarif oder Call-by-Call
  hausinterne Anrufe kostenlos
Internet Anschaffung CPE-Box(Modem) 1malig 139,40€ brutto
DSL + flat rate Grundgebühr monatlich 20,30€

 

Darlehen

 

Bei dem Bezug einer frei finanzierten Wohnung wird die Zahlung eines Einlagedarlehens erwünscht.

Dieses ist wie folgt gestaffelt:

 

für 1 1/2 Zimmer-Wohnungen 7.500,-- €
für 2 - Zimmer-Wohnungen 12.500,-- €
für 3 - Zimmer-Wohnungen 17.500,-- €

 

 

Alle Einzelheiten regelt ein Darlehnsvertrag.

 

Vorraussetzung für den Anspruch auf eine Sozialwohnung

 

Der Anspruch auf eine Sozialwohnung wird vom zuständigen Wohnungsamt geprüft bzw festgestellt. Derzeit darf das Brutto-Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigen:

 

 

1-Personen-Haushalt bis 16.860,00€ pro Jahr.
2-Personen-Haushalt bis 22.480,00€ pro Jahr.

 

Für Inhaber/innen eines Schwerbehindertenausweises mit 100%, werden Abschläge vom Einkommen von ca. 4.500,--€ berücksichtigt. Die Einkünfte sind durch Rentenbescheide o.ä. nachzuweisen. Näheres ist beim Wohnungsamt zu erfragen: Amt für Wohnungswesen der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44139 Dortmund, Tel. 0231/50-23934.

 

Sobald eine Wohnung vermittelt werden kann, ist beim Wohnungsamt der "Allgemeine Wohnungsberechtigungsschein" zu beantragen. Er ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

Im Einzelfall erteilt das Wohnungsamt dem Vermieter auch eine Freistellung (bei Zahlung einer Ausgleichszahlung bzw. so genannter Fehlbelegungsabgaben), wenn die Wohnung von jemandem bezogen werden soll, der mit seinem Einkommen über der Einkommensgrenze liegt.

 

Ihr Ansprechpartner ist Herr Norbert Zimmering, Bevollmächtiger des Vermieters, Telefon 0231-7107- 338/331

 

Pädagogisch Soziales Zentrum Dortmund e.V.

 

Dortmund, den 27.07.2011

gez. Norbert Zimmering

Bevollmächtigter des Vermieters

 

Wünschen Sie eine Wohnung zu besichtigen, bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache, Tel. 0231 - 71 07-1.

 

Postanschrift: Pädagogisch Soziales Zentrum Dortmund e.V.

Mergelteichstraße 47, 44225 Dortmund

 

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie Informationen über den

Verein zur Förderung des Hermann-Keiner-Hauses.

 

Auch wenn eine Mitgliedschaft weder einen Anspruch auf eine Wohnung begründet, noch die Wartezeit verkürzt, würden wir uns darüber sehr freuen! Sie unterstützen damit die Arbeit im Hermann-Keiner-Haus.

 

 

 

 

Anfragen zu Mietwohnungen richten Sie bitte an Herrn Norbert Zimmering